Hygieneverordnung
(Stand 22. April 2020)
Wie können Kundinnen/Kunden während der Corona-Pandemie ihren Termin wahrnehmen und Friseurinnen/Friseure sicher arbeiten? Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die Branche Friseurbetriebe erarbeitet.
Bestmöglicher Schutz für Beschäftigte
Die Regelungen sind für alle Friseurbetriebe verbindlich und ergänzen den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums um branchenspezifische Vorgaben. Ziel ist es, das Risiko einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus für Kundinnen/Kunden sowie Mitarbeiter von Friseursalons bestmöglich zu reduzieren.
Vorgeschriebene Schutzmaßnahmen
Der neue Branchenstandard enthält Hygieneregeln, Handlungsanweisungen und räumliche Vorgaben. Zu den verpflichtenden Maßnahmen bei uns im Salon gehören:
[Quellenangaben finden Sie
hier:
Zentralverband des deutschen Friseurhandwerks -
Pandemie-Arbeitsschutzstandard)